Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montagebau Becker GmbH | Stand Oktober 2026
Diese AGB gelten für Verträge über Lieferung, Sonderanfertigung, Montage, Reparatur und sonstige Leistungen der Montagebau Becker GmbH.
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Montagebau Becker GmbH und ihren Kunden. Kunde kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zur Beweissicherung sollen Sondervereinbarungen im Auftrag oder in Textform dokumentiert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Montagebau Becker GmbH ihnen ausdrücklich zustimmt.
II. Vertragsschluss, Vertrieb und technisches Aufmaß
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung bzw. der Auftrag stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung der Montagebau Becker GmbH oder durch Beginn der vertragsgemäßen Ausführung zustande.
Vertriebsmitarbeiter und selbstständige Vertriebspartner sind zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt. Abweichende technische Zusagen, Sonderrabatte oder Nebenvereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung durch die Montagebau Becker GmbH, soweit sie nicht bereits eindeutig im Auftrag dokumentiert sind.
Maße und technische Angaben im Verkaufsauftrag können vorläufige Planungsmaße sein. Die endgültige technische Ausführung und die Fertigungsmaße werden - soweit erforderlich - durch ein technisches Aufmaß festgelegt. Ergibt sich dabei eine notwendige Änderung von Leistung oder Preis, wird diese vor Produktionsfreigabe mit dem Kunden abgestimmt.
Vertragssprache ist Deutsch. Für die Erstellung individuell ausgearbeiteter Angebote kann eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR vereinbart werden; bei Auftragserteilung wird eine solche Gebühr vollständig angerechnet.
III. Widerrufsrecht, Sonderanfertigungen und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte oder konfigurierte Terrassendächer, Markisen, Wintergartenbeschattungen, Fenster, Haustüren sowie sonstige individuell gefertigte Bauelemente und Maßanfertigungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
Soweit für eigenständig vereinbarte Dienst- oder Montageleistungen ein Widerrufsrecht besteht und der Kunde einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht, ist hierfür eine ausdrückliche Erklärung des Kunden erforderlich. Der Kunde wird darüber informiert, dass das Widerrufsrecht hinsichtlich einer Dienstleistung nach vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt und bei einem wirksamen Widerruf nach Leistungsbeginn Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein kann.
Wichtig: Ein pauschaler Verzicht auf ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht ist nicht vorgesehen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die gesonderte Erklärung im Auftrag.
IV. Lieferung, Mitwirkung und Leistungsausführung
Liefer- und Ausführungsfristen beginnen erst, wenn vereinbarte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere erforderliche Zahlungen eingegangen, technische Angaben geklärt und notwendige Freigaben erteilt sind.
Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, welche die Montagebau Becker GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferengpässe, Ausfälle von Vorlieferanten, höhere Gewalt oder vom Kunden verursachte Verzögerungen, verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
Der Kunde stellt rechtzeitig freien Zugang zur Montagestelle, erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse sowie einen tragfähigen und geeigneten Untergrund bereit, soweit dies für die Leistung erforderlich ist. Verdeckte Leitungen, besondere Wand- oder Bodenaufbauten und sonstige gefahrerhebliche Umstände sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Anzeigen, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigung, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich durch die Montagebau Becker GmbH beauftragt wurde.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
V. Preise, Materialkostenvorauszahlung und Eigentumsvorbehalt
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise vereinbart werden.
Zahlungen sind - sofern im Auftrag oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart ist - mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Soweit im Auftrag vereinbart, werden vor Produktions- oder Bestellfreigabe 100 % der projektbezogenen Materialkosten als Materialkostenvorauszahlung fällig. Gesetzlich zwingende Beschränkungen bleiben unberührt.
Die Restvergütung, insbesondere für Montage- und Arbeitsleistungen, wird nach Fertigstellung und - soweit rechtlich erforderlich - Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Montagebau Becker GmbH. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen und vereinbarten Regelungen zum erweiterten Eigentumsvorbehalt; eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig.
VI. Stornierung, Vertragsaufhebung, Änderungen und Kündigung
Soweit dem Kunden kein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht zusteht und die Montagebau Becker GmbH einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung zustimmt, kann die Montagebau Becker GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % der Netto-Auftragssumme verlangen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder eine wesentlich geringere Belastung entstanden ist. Die Montagebau Becker GmbH bleibt berechtigt, anstelle der Pauschale einen konkret nachgewiesenen höheren Schaden einschließlich bereits veranlasster Beschaffungs-, Planungs- und Fertigungskosten geltend zu machen.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein bestehendes Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht, bleiben unberührt. Soweit § 648 BGB anwendbar ist, richten sich die Vergütungsfolgen einer freien Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nach schriftlicher Produktions- oder Bestellfreigabe sind Änderungswünsche nur nach Zustimmung der Montagebau Becker GmbH möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen werden als Nachtrag vereinbart. Bereits veranlasste Sonderanfertigungen oder Materialbestellungen können die Änderungsmöglichkeiten einschränken.
VII. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen, soweit § 377 HGB anwendbar ist.
Gegenüber Unternehmern kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche - soweit gesetzlich zulässig - auf ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn verkürzt sein. Zwingende längere Fristen, insbesondere für bestimmte Bauleistungen oder arglistig verschwiegene Mängel, bleiben unberührt.
Die Montagebau Becker GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Werden ohne Abstimmung Veränderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, bestehen Mängelrechte nicht, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden hierdurch verursacht wurde oder die Nacherfüllung dadurch unmöglich bzw. wesentlich erschwert wird.
Reine Einstellarbeiten an von uns montierten Fenstern und Türen werden innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme kostenfrei ausgeführt, soweit die Ursache nicht auf Bauwerksbewegungen, Fehlbedienung, Fremdeingriffe oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen ist. Danach gelten die jeweils aktuellen Service- und Stundensätze.
VIII. Reparatur-, Montagebedingungen und Abnahme
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder unvorhersehbare Mehrleistungen festgestellt, wird der Kunde vor deren Ausführung informiert, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.
Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Werk- oder Montageleistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Inbetriebnahme oder dauerhafte Nutzung einer Leistung kann als Abnahme gelten, wenn das Verhalten des Kunden nach den Umständen eindeutig als Billigung der Leistung zu verstehen ist und keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
Eine Abnahmefiktion richtet sich nach § 640 Abs. 2 BGB: Nach Fertigstellung kann die Montagebau Becker GmbH eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern tritt die gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
Wird eine Reparatur auf Wunsch des Kunden abgebrochen, erfolgt ein erforderlicher Rückbau oder die Wiederherstellung des Ausgangszustands nur gegen Kostenerstattung. Gesetzliche Pfandrechte bleiben unberührt.
IX. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung sowie Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Montagebau Becker GmbH auf www.montagebau-becker.sh.
X. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Montagebau Becker GmbH Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Montagebau Becker GmbH - AGB Stand Oktober 2026
